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Brandschutzhelfer

Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen. Diese unterstützen den Brandschutzbeauftragten und übernehmen Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Hierfür ist Wissen über die notwendigen Erstmaßnahmen in einem Gefahrenfall unabdingbar.
11. Februar 2025

Aktueller Status

Nicht eingeschrieben

Preis

Kostenlos

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Kursinhalt

Lernpaket Brandschutzunterweisung
Über den Ausbilder
Alex Kurtu 53 Kurse